Beitragsordnung

des Vereins „Kampfgemeinschaft Bad Herrenalb Phönix Albtal e.V.“:

§ 1 Allgemeines

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgendem Jahr.

2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

1.Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Wird kein Lastschrifteinzug gewährt, erhöht sich die Aufnahmegebühr um € 10.- und der monatliche Beitrag um € 2,00. Diese Notwendigkeit ergibt sich durch den vermehrten Verwaltungsaufwand (Rechnungsstellung, Mahnung, Überwachung der Zahlungseingänge usw.).

§ 3 Beiträge

Aufnahmegebühr unter 18 Jahre einmalig 30,– €
über 18 Jahre einmalig 40,– €
Mitgliedsbeitrag unter 18 Jahre pro Monat 20,– €
über 18 Jahre pro Monat 25,– €
Familienbeitrag pro Monat 60,– €
Förderndes/Passives Mitglied pro Monat 2,– €
Ermäßigten Beiträge (Rücksprache Vorstand)

1. Ermäßigte Beitragsformen müssen beim Vorstand beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist auf Verlangen mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen, Kosten, die durch Nichtmitteilung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Vereins.

3. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 1. des Folgemonats auf das Beitragskonto des Vereins.

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 12 Euro berechnet.

5. Die auf die ausgeübte Sportart bezogene, jährlich einmal anfallende Verbandsabgabe an die Sportverbände (einschließlich der Sportversicherung und Abgabe an den Badischen Sportbund), werden vom Verein ausgelegt und dem Mitglied anschließend in Rechnung gestellt.

§ 4 Vereinskonto

Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:

IBAN: DE58 6665 0085 0008 9830 03 Sparkasse Pforzheim Calw

Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

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